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   BVerwG, 30.08.2007 - 8 B 1.07 (7 B 60.06)   

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https://dejure.org/2007,12965
BVerwG, 30.08.2007 - 8 B 1.07 (7 B 60.06) (https://dejure.org/2007,12965)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2007 - 8 B 1.07 (7 B 60.06) (https://dejure.org/2007,12965)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2007 - 8 B 1.07 (7 B 60.06) (https://dejure.org/2007,12965)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 6 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) bei Zwangsversteigerungen zwischen dem 30.01.1933 und dem 08.05.1945 als grundsätzlich klärungsbedürftige Rechtsfrage; Zulassung der Revision bei Möglichkeit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.06.2002 - 7 C 28.01

    Zwangsversteigerung eines Grundstücks im Jahr 1941; jüdische Eigentümerin;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2007 - 8 B 1.07
    Wie das Verwaltungsgerichts unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend ausführt, ist ein Eigentumsverlust während der nationalsozialistischen Zeit unter anderem dann verfolgungsbedingt gewesen, wenn der verfolgte Eigentümer nicht in der Lage gewesen war, die Zwangsversteigerung durch freie und ungehinderte Ausübung von Rechten abzuwenden, die einem nichtverfolgten Eigentümer zur Verfügung gestanden hätten, der nicht das Opfer von Verfolgungsmaßnahmen war (Urteile vom 27. Juni 2002 - BVerwG 7 C 28.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 16 und vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 43).

    7 b) Das Verwaltungsgericht ist ferner nicht entscheidungserheblich von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2002 - BVerwG 7 C 28.01 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 16) abgewichen.

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04

    Restitutionsantrag; vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2007 - 8 B 1.07
    Wie das Verwaltungsgerichts unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend ausführt, ist ein Eigentumsverlust während der nationalsozialistischen Zeit unter anderem dann verfolgungsbedingt gewesen, wenn der verfolgte Eigentümer nicht in der Lage gewesen war, die Zwangsversteigerung durch freie und ungehinderte Ausübung von Rechten abzuwenden, die einem nichtverfolgten Eigentümer zur Verfügung gestanden hätten, der nicht das Opfer von Verfolgungsmaßnahmen war (Urteile vom 27. Juni 2002 - BVerwG 7 C 28.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 16 und vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 43).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber in einer späteren Entscheidung, die das Verwaltungsgericht hier auch zutreffend angeführt hat, die tatsächliche Feststellung eines Verwaltungsgerichts revisionsrechtlich nicht beanstandet, dass § 5 der Schuldnerschutzverordnung in maßgeblicher Anknüpfung an die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 mit Blick auf deren Regelungen jüdischen Schuldner die Schutzwürdigkeit in Zwangsversteigerungsverfahren allgemein aberkannt hätten (Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 43).

  • BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03

    Globalanmeldung der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2007 - 8 B 1.07
    6 a) Die Klägerin zu 2 entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - (BVerwGE 119, 145) sowie dem Urteil vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - (BVerwGE 122, 219) den Rechtssatz, eine wirksame (rechtzeitige) Anmeldung eines vermögensrechtlichen Anspruchs durch die Beigeladene erfordere stets die Angabe des jüdischen Voreigentümers.
  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2007 - 8 B 1.07
    6 a) Die Klägerin zu 2 entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - (BVerwGE 119, 145) sowie dem Urteil vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - (BVerwGE 122, 219) den Rechtssatz, eine wirksame (rechtzeitige) Anmeldung eines vermögensrechtlichen Anspruchs durch die Beigeladene erfordere stets die Angabe des jüdischen Voreigentümers.
  • BVerwG, 12.02.2010 - 8 B 96.09

    Fristwahrung für Rückübertragungsansprüche

    Ein Eigentumsverlust während der nationalsozialistischen Zeit ist unter anderem dann verfolgungsbedingt gewesen, wenn der verfolgte Eigentümer nicht oder nicht wirklich in der Lage war, die Zwangsversteigerung durch freie und ungehinderte Ausübung von Rechten abzuwenden, die einem nichtverfolgten Eigentümer zur Verfügung gestanden hätten, der nicht das Opfer von Verfolgungsmaßnahmen war (Urteile vom 27. Juni 2002 - BVerwG 7 C 28.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 16 und vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 11.04 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 43; Beschluss vom 30. August 2007 - BVerwG 8 B 1.07 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 45).

    Auch in diesem Fall ist die in § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG vorausgesetzte Verfolgung ursächlich für den Vermögensverlust (Beschluss vom 30. August 2007 a.a.O.).

  • VG Berlin, 16.07.2010 - 29 A 149.07

    Verfolgungsbedingtheit bei Zwangsversteigerung (Nationalsozialismus)

    (1) Eine Zwangsversteigerung kann danach insbesondere dann als verfolgungsbedingter Vermögensverlust eingestuft und damit als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG angesehen werden, wenn die Zwangsversteigerung wegen Verbindlichkeiten betrieben wurde, die der Grundstückseigentümer gerade aufgrund seiner Verfolgungssituation eingehen musste oder die er deswegen nicht mehr erfüllen konnte (BVerwG, Beschluss vom 30. August 2007 - 8 B 1.07 - juris).
  • VG Cottbus, 25.07.2019 - 1 K 1084/14

    Gewährung einer Entschädigung nach Maßgabe des

    Die Verfolgungslage kann auch dann ursächlich für den Verlust des Vermögenswertes in der Zwangsversteigerung gewesen sein, wenn diese wegen einer Verbindlichkeit betrieben wurde, die ein Verfolgter gerade aufgrund seiner Verfolgungssituation eingehen musste oder die er wegen seiner Verfolgungssituation nicht mehr erfüllen konnte (BVerwG, Beschl. v. 30. August 2007 - BVerwG 8 B 1.07 -, juris Rn. 3 - 4,).
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